„Sind Sie wirklich 18?“ Ein Klick genügt, um die Jugendsperre bei Pornoportalen wie PornHub oder xHamster zu umgehen. Jetzt werden strengere Maßnahmen wahrscheinlich. Ein neues Urteil hat einer Beschwerde von Medienaufsehern in letzter Instanz Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.
Die Macher unter anderem des Portals xHamster und anderer großer Pornoportale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit Jahren, ihren Angeboten einen wirksamen Jugendschutz vorzuschalten. Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten.
Als Begründung der Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedien-Angebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei. Denn die KJM diene formal als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar.
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