Sobald das Teenager-Alter erreicht ist, wollen Jugendliche auch häufiger mit Freunden ausgehen. Die Frage, wie lange sie wegbleiben dürfen, sorgt dabei immer wieder für jede Menge Zündstoff. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen sollten Jugendliche und ihre Eltern auch gemeinsame Regeln absprechen, an die sich die Kinder dann halten.
Disco: Wie lange dürfen Jugendliche feiern?
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erlaubt den Discobesuch unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche allein mit ihren Freunden in die Disco gehen – um 24 Uhr ist jedoch Schluss. Ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren gelten dann keine Beschränkungen mehr. (Jugendschutz: Was Jugendliche dürfen – und was nicht)
Ausnahmen bei Kirche und Vereinen
Diese Regelungen gelten auch für andere Arten von öffentlichen Tanzveranstaltungen – es sei denn, diese werden von einem Träger der Jugendarbeit, etwa einer Kirche oder einem Verein, veranstaltet: Dort dürfen sich dann auch Jugendliche von 14 bis 16 Jahren bis 24 Uhr aufhalten, Kinder bis 14 Jahre jedoch nur bis 22 Uhr.
Dürfen Jugendliche alleine auf Konzerte gehen?
Konzerte gelten rechtlich nicht als Tanzveranstaltungen. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Jugendliche diese frei besuchen und können selbst mit den Eltern absprechen, wie lange sie ausgehen. Der Veranstalter oder eine zuständige Behörde kann jedoch für einzelne Konzerte einschränkende Regelungen aussprechen, wenn die Inhalte beispielsweise nicht jugendgerecht sind. (Ausgehzeiten – Ohne Konflikte geht es nicht)
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Ausgehen: Kino und Gaststätten
Bei Kinobesuchen regelt das Jugendschutzgesetz: Kinder unter 14 Jahren dürfen nur Filmvorführungen besuchen, die um 20 Uhr zu Ende sind. Unter 16 Jahren gilt, dass der Film um 22 Uhr zu Ende sein muss. Kinobesuche für 16- bis 17-Jährige müssen spätestens um 24 Uhr enden.
In Gaststätten dürfen sich unter 16-Jährige nur in Begleitung der Eltern oder eines Betreuers aufhalten. Wenn sie dort zwischen 5 und 23 Uhr etwas trinken oder essen, dürfen sie die Gaststätte jedoch auch alleine besuchen. 16- bis 17-Jährige dürfen sich zwischen 5 und 24 Uhr in Gaststätten aufhalten, ohne dass die Eltern die begleiten. Zwischen 0 und 5 Uhr dürfen sie jedoch keine Gaststätten besuchen.
Keine gesetzliche Regelung gibt es übrigens in der Frage, wie lange Jugendliche sich abends oder nachts auf der Straße aufhalten dürfen. Hier sind die Eltern gefragt und müssen klare Regeln aussprechen. (Ab welchem Alter sind Lippenstift und Lidstrich ok?)
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Ausgehen braucht klare Regeln
Neben der gesetzlichen Regelung sollte es zwischen Eltern und Jugendlichen klare und verbindliche Absprachen geben, was das Ausgehen betrifft. Diese sollten nicht nur beinhalten, wie lange der Jugendliche weg bleiben darf, sondern auch, wo er hingeht und wie vor allem am späten Abend das Heimkommen organisiert wird.
Ausgangsregelung möglichst konfliktfrei lösen
Je nach persönlicher Situation könnten Eltern anbieten, den Teenie zu einer bestimmten Uhrzeit abzuholen. So kommt der Teenager nicht auf die Idee, per Anhalter zu fahren. Für den Notfall sollte der Heranwachsende ein Handy dabei haben. Auch was den Alkoholkonsum anbelangt, sollte ein aufklärendes und hinweisendes Gespräch vorher nicht fehlen. (Ab wann darf mein Kind Alkohol trinken?)
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