In Berlin sind bisher nur wenige Fälle von Warnschussarrest als Strafmaßnahme gegen Jugendliche bekannt. Bei der Staatsanwaltschaft wurden seit der Einführung dieser Sanktionsform im März 2013 lediglich 12 Fälle dokumentiert, wie aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht. 2016 wurde demnach bisher einmal Warnschussarrest verhängt.
Die tatsächliche Zahl kann höher liegen – allerdings gebe es bundesweit ein Problem bei der Erfassung, erläuterte eine Sprecherin der Justizverwaltung auf Anfrage. Aus Urteilen der Gerichte geht demnach oft nicht eindeutig hervor, ob es sich um einen Warnschussarrest oder einen normalen Arrest handelt.
Mit dem Warnschussarrest wurde 2013 das Jugendstrafrecht verschärft. Zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung können Straftäter seither bis zu vier Wochen lang eingesperrt werden, ohne Telefon und Internet, dafür mit Beratungsgesprächen. Das soll eine abschreckende Wirkung haben. Die Einführung war umstritten.
Bei den bekannten Fällen bekamen nach Senatsangaben 8 von 12 Jugendlichen Warnschussarrest wegen Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung und Betrug.
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