Viele Eltern teilen Fotos ihrer Kinder auf Facebook. Als Säugling können sich die Kinder nicht dagegen wehren. Später schon: Eine 18-Jährige Schülerin aus Österreich hat ihre Eltern verklagt, weil diese eine Flut von Babybildern auf Facebook nicht löschen wollen.
Das Ganze begann 2009, als die junge Frau ein elfjähriges Kind war und die Eltern Facebook entdeckten. Beinahe täglich posteten sie Baby- und Kinderfotos ihrer Tochter. Diese ärgert sich heute darüber, dass ihre Eltern keine Schamgrenze kannten. Sie posteten auch Bilder, auf denen sie auf dem Töpfchen saß oder nackt im Kinderbett lag.
Über 500 Bilder hochgeladen
Jeder Schritt des Kindes war seit eh und je mit der Kamera verfolgt worden. Selbst Babyfotos landeten nachträglich auf Facebook. Über 500 Fotos von dem Mädchen sind dort zu sehen. Bis die Tochter 14 war und selbst auf Facebook aktiv wurde, wusste gar nichts von dieser Flut von Kinderfotos. Auf Facebook folgten den Eltern zu diesem Zeitpunkt bereits 700 Leute, die täglich neue Bilder bestaunen konnten.
Die Jugendliche beschwerte sich bei ihren Eltern und forderte sie auf, die Fotos zu löschen. Das aber verweigerten sie. Deshalb sah die mittlerweile volljährige Frau keine andere Möglichkeit, als die Eltern zu verklagen. Sie wohnt nicht mehr bei ihnen. Der Prozess soll im November stattfinden.
Eltern sind uneinsichtig
Die Eltern wehren sich gegen die Forderungen ihrer Tochter. Die österreichische Zeitung „Die ganze Woche“ zitiert den Vater: „Ich sehe es als mein Recht an, diese Fotos veröffentlichen zu dürfen. Schließlich ist das unser Kind und es ist für meine Frau und mich ein schönes Familienalbum, das bei unseren Facebook-Freunden gut ankommt.“
Das Recht dürfte aber auf der Seite der Tochter sein, denn sie kann sich auf das „Recht am eigenen Bild“ berufen, dass auch in Österreich zu den Persönlichkeitsrechten gehört. Das Problem dabei ist Facebook.
Facebook prüft nicht die Rechtmäßigkeit von Fotos
Facebook kontrolliert nicht, ob Bilder rechtmäßig von den Nutzern auf seinen Seiten zur Schau gestellt werden. Das gilt nicht nur für die Prüfung des Urheberrechtes, sondern in diesem Fall für das „Recht am eigenen Bild“. Dieses räumt einer fotografierten Person das Recht ein, zu entscheiden ob und wie das Bild veröffentlicht wird. Facebook schreibt in seinen AGB alle rechtlichen Konsequenzen eines Beitrages dessen „Verursacher“ zu. Facebook löscht Bilder erst dann, wenn dem Unternehmen eine Rechtsverletzung bekannt gemacht wird.
Da Kinder und Jugendliche bis zu einem gewissen Alter ihre Rechte nicht allein wahrnehmen können, sind so lange die Eltern deren gesetzliche Vertreter. In diesem Fall hätten die Eltern also stellvertretend für ihre Tochter das Recht am eigenen Bild ausgeübt. Doch wenn Eltern wie in diesem Fall Dinge tun, die die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzen, kann das Kind klagen. Die beschriebenen Bilder auf dem Töpfchen oder nackt im Bett stellen eine solche Verletzung dar.
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