Der Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch soll sich nicht nur auf die Verschärfung des Strafrechts beschränken. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig strebt ein Gesamtkonzept mit Ländern und Verbänden an.
Die Ministerin fordert im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch mehr Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden. „Wir müssen aufhören, in Zuständigkeiten oder Professionen zu denken. Jeder in seinem eigenen Verantwortungsbereich, aber dann auch alle gemeinsam müssen beim Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammenarbeiten“, sagte Schwesig beim Jahresempfang des unabhängigen Missbrauchsbeauftragen der Bundesregierung, Wilhelm Rörig.
Verjährungsfristen sollen verlängert werden
Schwesig legte ein Gesamtkonzept vor, das sie in den nächsten Wochen mit Ländern, Kommunen und Verbänden beraten will. Darin strebt die Ministerin eine Opferrechtsreform an. Betroffene Mädchen und Jungen sollen bei Strafverfahren besser psychologisch und pädagogisch betreut werden. Außerdem wurden bereits zahlreiche Verschärfungen im Strafrecht beschlossen.
Schutzkonzepte in Schulen und Behinderteneinrichtungen
„Gute Prävention und Intervention gelingt nur durch eine Stärkung der Rechte von Kindern“, sagte Schwesig nach Angaben des Ministeriums. Die Einführung von Schutzkonzepten in Schulen und Behinderteneinrichtungen soll vorangetrieben werden. Schwesig möchte die Initiative des Missbrauchsbeauftragten „Trau Dich“ eng mit weiteren Länderinitiativen verschränken. Zudem sollen Beratung, Hilfen und Therapieangebote für Betroffene verbessert werden.
Rörig erklärte: „Missbrauch erledigt sich nicht von alleine und braucht das Engagement aller. Hierfür brauchen wir politischen Willen, gesellschaftlichen Konsens und fachlichen Austausch.“
Verschärfung des Strafrechts: die neuen Maßnahmen
Das Bundeskabinett hat bereits einen umfangreichen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht, mit dem der Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch effektiver gemacht werden soll.
Sexueller Missbrauch: Bei Sexualdelikten beginnt die Verjährung künftig erst nach dem 30. Lebensjahr des Opfers, bislang galt hier das Alter 21. Da schwere Sexualdelikte einer Verjährungsfrist von 20 Jahren unterliegen, können sie damit künftig nicht mehr vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren – selbst wenn das Opfer zur Tatzeit minderjährig war.
Kinderpornografie: Das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird auf bis zu drei Jahre erhöht. Um das bislang schon strafbare „Posing“ künftig besser ahnden zu können, wird in die entsprechenden Gesetze die Formulierung „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ als Kriterium mit aufgenommen. Künftig wird es für eine Bestrafung nicht mehr erforderlich sein, dass die Körperhaltung aktiv eingenommen wird. Auch Bilder von schlafenden Kindern in einer solchen Körperhaltung sind zukünftig strafbar.
Unbefugte Aufnahmen: Wer Bildaufnahmen unbefugt herstellt und verbreitet, durch die das Ansehen des Abgebildeten erheblichen Schaden nehmen kann, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Damit wird gegen das so genannte Cybermobbing vorgegangen. In derselben Weise strafbar sind auch Aufnahmen unbekleideter Menschen, insbesondere von Kindern. Mit der Regelung soll gewährleistet werden, dass gegen Nacktaufnahmen auch dann vorgegangen werden kann, wenn sie keine Pornografie darstellen. Erfasst wird damit auch das Austauschen von Nacktbildern in „Tauschbörsen“. Private Aufnahmen, etwa Strandfotos fürs Familienalbum, sollen hingegen nicht betroffen sein.
Cybergrooming: Beim Cybergrooming versuchen die Täter über das Internet, Kontakt zu Kindern aufzunehmen, und geben sich dabei meist selbst als jugendlich aus. Künftig werden alle Formen der modernen Kommunikation erfasst, also auch das Chatten im Internet.
Erweitert wird auch das Gesetz, das den sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter Strafe stellt. Damit werden künftig auch die Fälle erfasst, in denen es sich bei dem Täter um den Vertretungslehrer des Opfers handelt.
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