Schönheits-OPs sind nicht zuletzt wegen verschiedener Fernsehformate sowie der Verbreitung geschönter Hochglanzfotos von Stars und Sternchen immer mehr auch in das Bewusstsein von Jugendlichen gerückt. Dabei sind Brustoperationen oder Korrekturen an Lippen oder Nase bei Minderjährigen äußerst umstritten – gesetzlich verboten sind sie jedoch nicht.
Schönheits-OP an Jugendlichen nicht verboten
Die deutsche Gesetzgebung verbietet plastische Chirurgie bei Minderjährigen grundsätzlich nicht. Daran änderte auch ein entsprechender Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2012 nichts. Der offizielle Grund lautete, dass das Bundesgesundheitsministerium keine rechtlichen Kompetenzen auf diesem Gebiet habe, berichtet der „Focus“ zu diesem Thema. Auch im Jugendschutzgesetz ließ sich ein Verbot solcher Operationen nicht verankern. Die einzige Hürde, die Jugendliche für eine Schönheits-OP zu überwinden haben, ist damit nach wie vor die Einwilligung der Eltern, ohne die kein Eingriff stattfinden darf.
Notwendig oder nicht? Ein schmaler Grat
Doch wann handelt es sich überhaupt um eine Schönheitsoperation und wann um einen notwendigen Eingriff? Diese Frage ist selbst für Experten nicht immer einfach zu beantworten, „zumal die Grenze zwischen medizinisch notwendig und nicht notwendig oft fließend ist.“, so Dr. Roman Lisovets, plastischer Chirurg an der Helios Klinik Oberhausen, in einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Westen“. (Piercing unter 18 nur mit Zustimmung der Eltern)
So sind beispielsweise Eingriffe bei abstehenden Ohren noch im Kindesalter üblich, damit diese später nicht gehänselt werden. Die Kosten werden sogar von der Krankenkasse übernommen. Entscheidet man sich hingegen erst im Jugendalter zu diesem Schritt, wird aus einem notwendigen Eingriff schnell eine Schönheits-OP, für die Betroffene selbst aufkommen müssen. Entscheidend ist laut Dr. Lisovets in der Regel, ob der vermeintliche körperliche Makel zu ernsthaften psychischen Belastungen führt oder nicht.
Schönheitsoperationen sollen Ausnahmen bleiben
Die Unterscheidung, ob eine Operation notwendig ist oder ob es sich um eine freiwillige Schönheits-OP für Jugendliche handelt, kann deshalb sinnvoller sein als ein generelles Verbot per Gesetz. Dr. Lisovets betont, dass der Anteil Minderjähriger bei ästhetischen OPs in seinem Krankenhaus bei unter einem Prozent liege. Er selbst operiere ohnehin nur, wenn er die OP für sinnvoll erachte.
Wenn sich beispielsweise junge Mädchen mit normaler Oberweite Implantate wünschten, könnte vielmehr eine ernsthafte psychische Störung dahinterstecken, warnt der Chirurg.
Seiner Meinung nach besteht vielmehr ein großer Handlungsbedarf bei der Regelung, welche Ärzte überhaupt solche Operationen durchführen dürfen – unabhängig davon, ob sich Jugendliche oder Erwachsene unter das Messer legen wollen. Der Beruf Schönheitschirurg ist nämlich nicht geschützt, sodass in Deutschland theoretisch auch ein Kieferchirurg eine Brustoperation durchführen dürfte. (Brustvergrößerung im Ausland: Größeres Risiko?)
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