Der bayrische Innenminister will jugendliche Flüchtlinge konsequent abschieben, wenn diese straffällig werden. Ein schwieriger Vorsatz, mit dem Joachim Herrmann da ins neue Jahr startet: Mit europäischem Recht ist die Forderung nämlich nicht zu vereinbaren.
Joachim Herrmann (CSU) hat einen härteren Umgang mit minderjährigen straffälligen Flüchtlingen gefordert. „Für mich ist klar, dass kriminelle jugendliche Flüchtlinge häufiger und konsequenter abgeschoben werden müssen“, sagte der bayrische Innenminister den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Damit werde mehr Sicherheit für die in Deutschland lebende Bevölkerung erreicht.
Der CSU-Politiker räumte ein, dass die europarechtlichen Hürden für die Abschiebung jugendlicher Straftäter hoch seien. „Wenn es keine Verwandten vor Ort gibt, muss sichergestellt sein, dass sich im Herkunftsstaat die Behörden um den Jugendlichen kümmern“, führte Herrmann aus. Abschiebungen scheiterten häufig, weil einige Herkunftsstaaten schlecht kooperierten. Der Bund müsse deshalb bei der Verhandlung von Rückführungsabkommen eine bessere Kooperation bei Abschiebungen durchsetzen, forderte der bayerische Innenminister. Dies gelte „natürlich auch, wenn es um jugendliche Kriminelle geht“.
Schärfere Altersüberprüfung gefordert
Herrmann konkretisierte zudem seine Forderung nach einer obligatorischen medizinischen Altersüberprüfung, die er nach der Gewalttat im pfälzischen Kandel erhoben hatte. Dort hatte vor einigen Tagen ein aus Afghanistan stammender Verdächtiger seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich der Polizei zufolge um einen Asylbewerber, der im Frühjahr 2016 unbegleitet nach Deutschland kam. Er soll 15 Jahre alt sein, es gibt aber Zweifel an seinem Alter. Eine Reihe von Politikern forderte deshalb eine strengere Altersprüfung bei jungen Flüchtlingen.
Die Altersüberprüfung müsse künftig gleich bei der Einreise erfolgen, forderte Herrmann: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei müssen schon bei der Identitätsfeststellung von Anfang an medizinisch zweifelsfrei klären, wer tatsächlich minderjährig ist und wer dies nur vorgibt.“
Die kommunalen Jugendämter sollten nur dann zuständig sein, wenn bei der Einreise klar festgestellt werde, dass jemand tatsächlich minderjährig sei. „Es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland jemand als minderjährig behandeln und ihm entsprechende Vorteile und Leistungen gewähren, obwohl völlig unklar ist, ob diese Person nicht schon längst erwachsen ist“, kritisierte Herrmann.
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