Sie putschen auf und schmecken meistens klebrig süß: Jugendliche lieben Energy-Drinks. Die SPD will jedoch verbieten, die stark koffeinhaltige Brause an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen. Die Begründung: Die Politik habe die Aufgabe, Minderjährige vor vermeidbaren Gefahren zu schützen.
Dafür soll das Jugendschutzgesetz geändert werden, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß der „Saarbrücker Zeitung“.
Wirkung wie zwei Tassen Kaffee
Denn immerhin enthalten 250 Milliliter Energy-Brause im Durchschnitt 80 Milligramm Koffein – etwa so viel wie zwei Tassen Filterkaffee oder anderthalb Espresso. Für Erwachsene gilt ein Koffeinkonsum von bis zu 300 Milligramm am Tag als gesundheitlich unbedenklich. Außerdem enthalten die Drinks die Inhaltsstoffe Taurin, Inosit und Glucuronolacton.
Alarmierende Studie
Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kam schon vor einem Jahr zu alarmierenden Ergebnissen: Wer mehr als einen halben Liter Energy-Drinks innerhalb von 24 Stunden trinkt, tue seinem Körper nichts Gutes. Übermäßiger Konsum könne Herzrhythmusstörungen, Krämpfe oder Nierenversagen hervorrufen.
Kein Bewusstsein für Gesundheitsrisiken
Besonders riskant sei es, wenn die Getränke beim Sport oder bei nächtelangem Feiern getrunken werden. Vor allem bei Letzterem werden die Drinks oft mit Alkohol gemischt. Eine solche Mischung steigert das Risiko nochmals. Die meisten Vieltrinker seien sich der gesundheitlichen Folgen jedoch nicht bewusst.
Mit ihrem Vorstoß geht die SPD weiter als Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU), der kürzlich mehr Aufklärung angekündigt hatte. Drobinski-Weiß sagte: „Es ist mir unverständlich, dass Minister Schmidt hier keinen Handlungsbedarf sieht.“ Das Abgabeverbot soll daher durch eine Änderung des Jugendschutzgesetzes umgesetzt werden. Zuständig wäre dann nicht mehr CSU-Mann Schmidt, sondern Familien- und Jugendministerin Manuela Schwesig (SPD).
Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte gefordert, Energy-Drinks erst an Erwachsene ab 18 Jahren abzugeben.
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