Anschlag auf Flüchtlingsheim: Jugendlicher kommt mit Bewährung davon


Die Anklagepunkte wiegen schwer: versuchter Mord, versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung. Mit selbstgebauten Brandsätzen attackiert er 2016 ein Flüchtlingsheim. Die Strafe für seine Tat ist milde – weil die Idee des Anschlags nicht von ihm kam.

Nach einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim im brandenburgischen Jüterbog ist ein 21 Jahre alter Angeklagter nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Potsdamer Landgericht legte dem Mann versuchten Mord, versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung zur Last.

Der Angeklagte hatte im Oktober 2016 versucht, mit selbstgebauten Molotowcocktails eine zu dieser Zeit mit minderjährigen Flüchtlingen belegte Unterkunft in Brand zu setzen. Die Tat sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Verletzt wurde niemand, Betreuer konnten das Feuer schnell löschen. In dem Heim wohnten zur Tatzeit 20 Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren, die durch Kriege traumatisiert waren.

Der Angeklagte und Freunde hatten an dem Abend eine Party gefeiert. Es sei dann der Beschluss gefasst worden, aus Ausländerhass das Jüterboger Heim „abzufackeln“, sagte der Richter. Der 21-Jährige habe eine dumpfe Aversion gegen Ausländer gehabt. Vor allem wollte er aber, dass sein Vater auf ihn stolz sei, sagte der Richter. Deshalb habe er in dem Verfahren auch die Tat auf sich genommen.

Die Idee stammte nach Überzeugung des Gerichts jedoch vom 41 Jahre alten Vater, der auch die Brandbeschleuniger fertigte. Gegen den Vater und einen anderen 19-jährigen Beteiligten gibt es gesonderte Verfahren. Der 21-Jährige muss nach der Entscheidung des Gerichts außerdem 200 Sozialstunden in einer Einrichtung der Flüchtlingshilfe leisten. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.



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