Da wird vielen Eltern sicher der Schreck in die Glieder fahren. Denn Hand aufs Herz: Wer hat Tochter oder Sohn nicht schon mal ans Steuer gesetzt, um das Autofahren zu üben? Was viele dabei vergessen: Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar.
Anders, als manche glauben, spielt es keine Rolle, ob die Jugendlichen auf einer öffentlichen Straße oder dem Supermarktparkplatz erste „Fahrstunden“ von den Eltern bekommen.
Üben auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen
Trotzdem müssen angehende Fahrschüler nicht auf eine Ausfahrt verzichten. Erlaubt ist das Autofahren ohne Führerschein nämlich auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dazu muss der Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein und der Begleiter einen gültigen Führerschein besitzen.
„Eltern sollten sich vor dem Besuch des Übungsplatzes erkundigen, ob eine sogenannte Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder ob Sie diese zusätzlich abschließen können“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. „Dadurch vermeiden sie, dass Sie bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft werden.“
Privatgelände: Nur mit Einverständnis des Besitzers
Auch auf einem Privatgelände können Fahranfänger üben, wenn der Besitzer damit einverstanden ist. Entscheidend ist, dass das Grundstück nicht für jeden zugänglich und zum Beispiel durch einen Zaun klar abgegrenzt ist. Na dann: Gute Fahrt.
Erhebliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Und obendrein kann der Gesetzgeber dem Führerscheinanwärter verbieten, zur Prüfung anzutreten – sogar für mehrere Jahre.
Auch der Fahrzeughalter muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen: Ihm droht neben einer Geldstrafe auch der Entzug seines Führerscheins, wenn er zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug fährt – auch wenn es nur zu Übungszwecken ist.
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