Die ersten zaghaften Beziehungen von Teenagern nehmen Eltern oft noch nicht ernst. Aber wenn der Nachwuchs zum ersten Mal den Freund oder die Freundin zum Übernachten mit nach Hause bringen, kommt schnell Panik auf. So sollten Väter und Mütter mit der Situation umgehen.
Das Wort „übernachten“ beinhaltet für die meisten Eltern automatisch Sex. Die Vorstellung, dass die eigene Tochter oder der eigene Sohn – gerade erst den Kinderschuhen entwachsen – bereits sexuell aktiv ist und das vielleicht auch noch, während man selbst im Zimmer nebenan verzweifelt auf den Schlaf wartet, ist oft unerträglich. Genau wie die Vorstellung, morgens beim verschlafenen Gang ins Badezimmer auf einen fremden Jüngling bei seinen Rasierversuchen zu treffen.
Aufklärung beginnt lange vorher
Auf die Sexualität von älteren Jugendlichen haben Eltern nur noch wenig Einfluss. Das Umfeld spielt da eine viel größere Rolle, denn mit den eigenen Eltern darüber zu sprechen, ist den meisten peinlich. Das Grundwissen über Geschlechtsverkehr und Verhütung sollte in diesem Alter sowieso vorhanden sein. Bei Jugendlichen genügt es, darauf hinzuweisen, dass man jederzeit für Fragen zur Verfügung steht. Und manchmal kann es auch hilfreich sein, auf ein entsprechendes Buch oder Informationsbroschüren zurückzugreifen.
Eltern als sichere Basis
Eltern können trotzdem auch jetzt noch viel machen, damit ihre heranwachsenden Kinder den Start ins Beziehungsleben positiv erleben. Vertrauen und Selbstbestimmtheit sind die Voraussetzung, um Verantwortung für sich und den Partner zu übernehmen. Das bedeutet aber nicht, dem Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass es einem egal sei, was er tue. Alle Freiräume zuzugestehen, wird häufig als Gleichgültigkeit empfunden und nicht als Vertrauensbeweis verstanden.
Willkommen in der Familie
Eltern machen es allen Beteiligten am leichtesten, wenn sie dem ersten Freund oder der ersten Freundin des Kindes offen gegenübertreten und ihn oder sie in der Familie willkommen heißen, rät Joachim Armbrust, Diplom-Sozialpädagoge aus Schwäbisch-Hall und selbst Vater von zwei Kindern. Sie sollten den Gast freundlich begrüßen, ihm jedoch auch Zeit geben, in der Familie anzukommen. „Teenager mögen es nicht, wenn man sie überfällt“, fügt der Experte hinzu.
Neugierige Fragen seien nicht angebracht und verschüchterten Jugendliche eher. „Um mehr über den Partner des Kindes herauszufinden, könnte man ihn beispielsweise in Familienrituale wie gemeinsames Kochen integrieren oder ihn zu Aktivitäten einladen“, schlägt Armbrust vor. Das lockere den Kontakt zwischen Eltern und dem ersten Partner der Tochter oder des Sohnes.
Zum Erwachsenwerden gehören nicht nur mehr Rechte
Teenager wollen ernst genommen werden. Und man kann im Gegenzug durchaus für mehr Rechte auch zusätzliche Pflichten einführen, mit denen der Nachwuchs zeigen kann, dass er sich tatsächlich erwachsen verhält. Dazu gehört, die Bedürfnisse der Eltern zu respektieren und zum Beispiel gemeinsam mit dem Übernachtungsgast gewisse Regeln zu beachten und gegenseitig die Privatsphäre zu respektieren.
Kontrolle sollte vermieden werden
Auch wenn man als Elternteil theoretisch bereit dazu ist, sich nicht in das Intimleben der eigenen Kinder einzumischen, so führt doch die Angst um das Kind oft zu einer (eigentlich ungewollten) Kontrolle. Man will sein Kind schützen: vor dem falschen Partner, vor negativen Erfahrungen, vor einem schlechten Umfeld… Diese Kontrolle stört die Vertrauensbasis, löst heftige Diskussionen aus. Oft werden Verbote ausgesprochen, die mit ziemlicher Sicherheit sowieso ignoriert werden. Im schlimmsten Fall lassen sich Jugendliche aus Trotz zu Dingen Verleiten, mit denen sie sich sonst noch Zeit gelassen hätte.
Ein Zeichen der Abgrenzung
Besser ist es, den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu unterstützen, offen zu sein ohne zu drängen oder sich einzumischen, ihm oder ihr mit einem Rat zur Seite zu stehen, wenn das gewünscht ist und sich sonst zurückzuhalten. Das gilt bereits dann, wenn einem der erste Freund oder die erste Freundin vorgestellt wird. Dies ist ein deutlich gesetztes Zeichen der Ablösung von den Eltern und die unausgesprochene Bitte um Anerkennung der persönlichen Reife. Es ist aber auch ein sehr schöner Vertrauensbeweis den Eltern gegenüber. Und nur, wenn ein offenes und tolerantes Klima in der Familie herrscht, ist es möglich, die erste Liebe ohne Notlügen, heimliche Dates und schlechtes Gewissen zu erleben.
Die Gefühle des Teenagers respektieren
Am besten ist es, dem neuen Gast genauso freundlich und offen gegenüberzutreten wie jedem anderen und ihn nicht auszufragen. Indiskrete Fragen sollten tabu sein, genauso wie das Betreten des Zimmers unter einem Vorwand. An dieser Stelle ist es wichtig, die Gefühle seines Kindes nicht zu verletzen. Auch dann nicht, wenn einem der gewählte Partner nicht gefällt. Es ist allein die Entscheidung des Teenagers und für diesen eine sehr wichtige Erfahrung im Umgang mit dem anderen Geschlecht. Und wenn es ganz schlimm kommt und man sich so gar nicht mit dem Partner des Kindes anfreunden kann, dann kann man sich ja vor Augen halten, dass die erste Beziehung selten ein Leben lang hält.
Die gewohnte Umgebung schafft Sicherheit
Eines sollte man sich jedenfalls immer wieder bewusst machen: Die erste Liebe ist etwas ganz Besonderes. Und Sex kann man nicht nur nachts in einem Bett erleben. Allein die Tatsache, dass die Jugendlichen in einem Zimmer übernachten, muss nämlich nicht unbedingt bedeuten, dass sie bereits miteinander schlafen. Im Gegenteil: Wird ihnen auf diese Art und Weise die Freiheit gelassen, selbst zu entscheiden, so kommt es – aufgrund der ausbleibenden Trotzreaktion – oft deutlich später zum Geschlechtsverkehr und es wird zunächst einfach der Raum für Nähe genossen. Hinzu kommt, dass sich der Teenager, und das betrifft vor allem die Mädchen, in der eigenen Umgebung sicherer fühlt und dann auch nur soviel zulässt, wie er bereit ist zu gehen.
Machen Eltern sich strafbar?
Viele Eltern haben Bedenken, sie könnten sich des Verdachts der Kuppelei aussetzen, wenn sie den Freund oder die Freundin des eigenen Nachwuchses bei sich übernachten lassen. Doch die aktuelle Rechtslage lässt da einigen Spielraum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Jugendlicher ab dem vollendeten 14. Lebensjahr in der Lage ist, in einem gewissen Rahmen seine Sexualität selbstbestimmt zu leben. Jeder sexuelle Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren ist aber grundsätzlich strafbar. Sind beide unter 14, gilt das allerdings nicht.
Schwierig wird es nur dann, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 Jahre alt ist. Theoretisch könnten die Eltern des Mädchens dann Anzeige erstatten. Hier gilt – natürlich vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sexuelle Selbstbestimmung mit Vollendung des 14. Lebensjahres
Ab dem 14. Lebensjahr bekommen Jugendliche vom Gesetzgeber eine Eigenverantwortlichkeit zugestanden, allerdings darf kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen, kein Zwang ausgeübt werden und kein Geld fließen. Es geht dem Gesetzgeber im Paragraph 180 StGb (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) darum, genau diese Dinge zu regeln. Er ist nicht auf Sorgeberechtigte anzuwenden, es sei denn, sie verletzen ihre Erziehungspflicht.
Das bedeutet, Eltern dürfen ihren Kindern das erlauben, was sie im Rahmen einer verantwortungsbewussten Sexualerziehung für angebracht halten. Grob gesagt kann man davon ausgehen, dass angebracht das ist, was ein Großteil der Bevölkerung für vertretbar halten würde.
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