Mehr Mitsprache bei Landeswahlen: Berlin senkt Wahlalter auf 16 Jahre

Jugendliche müssen politische Entscheidungen von allen Altersgruppen am längsten tragen. Auch in Berlin erhalten sie daher mehr Mitbestimmungsrechte: Voraussichtlich in drei Jahren können 16- und 17-Jährige erstmals die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses beeinflussen.

In Berlin dürfen künftig auch 16- und 17-Jährige das Landesparlament mitwählen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Abend mit breiter Mehrheit eine Verfassungsänderung zur Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16. So werde die Demokratie gestärkt und jüngeren Leuten mehr politische Mitbestimmung ermöglicht, argumentieren die Befürworter von CDU, SPD, Grünen und Linken.

„Die Jugend muss die politischen Konsequenzen am längsten tragen. Jetzt werden sie an den Entscheidungen auch beteiligt“, sagte die Grünen-Politikerin Klara Schedlich, die nach Angaben ihrer Fraktion mit 23 Jahren die jüngste Abgeordnete im Landesparlament ist. „Wir haben heute einen Grund zum Feiern, alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus.“

Nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ ist Berlin das siebte Bundesland, in dem Menschen ab 16 auf Landesebene wählen dürfen. Zum ersten Mal wird das voraussichtlich 2026 bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus der Fall sein. Bislang können 16- und 17-Jährige bereits bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten, abstimmen.

Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gilt das auch für Europawahlen, erstmals 2024. Laut Verfassung waren bisher für das Landesparlament alle Deutschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. In das Parlament wählbar sind nach wie vor allem Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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