Kinder und Jugendliche können auf Pornografie im Internet ungehindert zugreifen – eine Altersverifizierung gibt es häufig nicht. Den Medienaufsehern ist das schon lange ein Dorn im Auge. Im Fall des Portals xHamster greifen sie nun auf das „letzte Mittel“ zurück.
Die Medienanstalten der Bundesländer haben eine Netzsperre für das Pornoportal xHamster beschlossen. Der Beschluss sei einstimmig erfolgt, teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalten mit. Die Bescheide mit der Aufforderung, das Angebot „de.xhamster.com“ für den Abruf im Internet aus Deutschland zu sperren, seien den fünf größten deutschen Netzbetreibern bereits zugestellt worden. Diese könnten dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
Das frei verfügbare pornografische Angebot von xHamster sei ein Verstoß gegen den Jugendschutz und damit rechtswidrig, befand die KJM. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte die Betreiber des Portals vergeblich aufgefordert, eine Altersüberprüfung der Nutzer einzuführen.
„Pornos sind kein Kinderprogramm“, teilte der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann mit. Pornografie stelle eine erhebliche Gefahr für die seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern dar. Da xHamster die Kinder nicht mit den notwendigen technischen Vorkehrungen schütze, greife man nun „als letztes Mittel“ auf Sperrverfügungen zurück. Die Medienanstalten betonten, dass pornografische Angebote zulässig seien, wenn sie eine wirksame Altersverifikation anwenden.
Portal kritisiert Entscheidung
xHamster hatte auf Anfrage mitgeteilt, Netzsperren seien „weit von einer optimalen Lösung entfernt“. Durch sie würden junge Menschen lediglich auf kleinere Seiten ausweichen, bei denen sie extremeren Inhalten ausgesetzt seien. Das Unternehmen sei bereit, mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. Derzeit seien Altersüberprüfungen die einzige Möglichkeit, um junge Menschen von Erwachseneninhalten fernzuhalten. Man könne eine solche Technologie einsetzen. Dies müsse aber branchenweit geschehen.
Andere Pornoportalbetreiber klagen derzeit noch vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Landesanstalt für Medien NRW am 1. Dezember in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte sei zu Recht untersagt worden. Man werde die Sperranordnungen prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald diese förmlich zugestellt worden seien, teilte Vodafone auf Anfrage in Düsseldorf mit. Netzanbieter wie Vodafone seien in dem Verfahren eigentlich unbeteiligte Dritte. Sie stünden in keinem vertraglichen Verhältnis zu dem Anbieter mit Sitz auf Zypern und erbrächten für ihn auch keinerlei Dienstleistungen.
Ein Großteil der Eltern in Deutschland scheint hinter dem Vorgehen zu stehen, wie eine repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag des Kinderhilfswerks vor einiger Zeit ergeben hatte: 93 Prozent der befragten Eltern hatten sich für eine verlässliche Altersprüfung und härtere Strafen bei Verstößen ausgesprochen.
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