Bundesrechnungshof: Welchen Nutzen haben Zahnspangen?

Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung bei Projekten und Ausgaben unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen. Auch kieferorthopädische Behandlungen sieht er kritisch.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist bei einem Kieferorthopäden in Behandlung. Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherungen geben jährlich mehr als eine Milliarde Euro dafür aus, Eltern werden zusätzlich zur Kasse gebeten.

Allerdings seien Ziel und Erfolg solcher Behandlungen unzureichend erforscht, prangert nun der Bundesrechnungshof an und verweist auf aktuelle Prüfergebnisse als Ergänzung zum Jahresbericht 2017. 

„Vor allem eine fehlende Versorgungsforschung lässt es fraglich erscheinen, ob Krankenkassen kieferorthopädische Leistungen in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße erbringen“, heißt es in einer Bemerkung zur Ergänzung zum Jahresbericht 2017.

Kein Einblick in kieferorthopädische Leistungen

Bei einer Prüfung habe der Rechnungshof festgestellt, dass weder das Bundesministerium für Gesundheit noch die Krankenkassen einen Einblick haben, welche kieferorthopädischen Leistungen Patienten konkret erhalten. Es gebe keine Daten über Art, Dauer und Erfolg der Behandlungen. Und auch Aufzeichnungen zu zugrundeliegenden Diagnosen oder der Zahl der abgeschlossenen Behandlungen liegen demnach nicht vor. Hinweisen auf diesen Missstand – auch von anderen Einrichtungen – sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen.

„Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen“, sagt Kay Scheller, Präsident des Rechnungshofs. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. „Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein.“

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, Daten zu Versorgungslage, Behandlungsnotwendigkeit und Nutzen zu erfassen und auszuwerten. Auch Selbstzahlerleistungen sollten dabei berücksichtigt werden. Nur so könne man ermitteln, welche Leistungen sinnvoll sind und die Krankenkassen zukünftig übernehmen sollten.

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • Bundesrechnungshof: Bemerkungen zum Jahresbericht

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