Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg warnt vor E-Shishas und E-Zigaretten, die bei Jugendlichen derzeit im Trend sind. Auf Parkbänken und Schulhöfen paffen sie damit süße Aromen wie Kirsche, Schokolade, Piña Colada oder Bubble Gum – und inhalieren einen bedenklichen Chemiecocktail. Experten sehen auch die Gefahr, dass die jungen Konsumenten zum Umstieg aufs Zigarettenrauchen verleitet werden.
Mit den herkömmlichen Wasserpfeifen hat die E-Shisha oder „Shisha-to-go“ optisch nichts mehr gemeinsam. Manche ähneln Flakons oder dicken Stiften. Es handelt sich um kleine Kartuschen mit batteriebetriebenen Verdampfer und Mundstück. Gefüllt ist sie mit einer aromatisierten Flüssigkeit, die beim Saugen am Mundstück verdampft. Klein, bunt und schick gestaltet sind sie für Kinder und Jugendliche zu einem Trend-Accessoire geworden. Eltern sollte bewusst sein, dass sie keinesfalls harmlos sind.
Chemiecocktail für die Lunge
Mit dem Dampf inhalieren die Jugendlichen einen Cocktail aus Chemikalien. Die Grundsubstanz Propylenglykol reize die Atemwege, Aromastoffe wie Menthol oder Vanillin könnten Allergien auslösen. „Teilweise enthält der Dampf krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom“, warnt das DKFZ. „Die Langzeitfolgen, insbesondere für die noch in der Entwicklung stehende Lunge Jugendlicher, sind noch unbekannt.“
Suchtgefahr durch Nikotin
E-Zigaretten enthalten Nikotin, E-Shishas sind meist nikotinfrei, aber auch mit dem schädlichen Suchtstoff erhältlich. Dann besteht das Risiko einer Abhängigkeit. „Es steht zu befürchten dass sie daher Jugendliche zum Umstieg auf herkömmliche Zigaretten verleiten“, heißt es in einer Informationsbroschüre des Krebsforschungszentrums für Schulen.
Das Krebsforschungsinstitut bemängelt, dass es noch keine gesetzlichen Standards für die Bestandteile der Geräte, für die Reinheit und Konzentrationen der Inhaltsstoffe sowie für Warn- und Sicherheitshinweise auf den Verpackungen gibt. Bei einigen Produkten sei die enthaltene Nikotinmenge falsch deklariert worden, und in einigen, als nikotinfrei ausgezeichneten Produkten, sei Nikotin nachgewiesen worden. Zudem schwanke die abgegebene Nikotinmenge je nach Gerät, Füllmenge, Batteriestärke und der Intensität, mit der am Mundstück gezogen werde.
Krebsforschungsinstitut für Verbot von E-Shishas in Schulen
In Deutschland ist derzeit nicht gesetzlich geregelt, wo elektronische Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas verwendet werden dürfen. Daher sei unklar, ob sie an Orten wie Schulen, an denen das Rauchen untersagt ist, benutzt werden dürfen oder nicht. Das Deutsche Krebsforschungszentrum empfiehlt Schulen, über das Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auf den Konsum von elektronischen Inhalationsprodukten auszuweiten.
„Die Schule als Lebens- und Lernort muss ein geschützter Raum sein, in dem legale und illegale Drogen keinen Platz haben. Der Konsum von Suchtmitteln im Schulhaus und auf dem Schulgelände darf nicht gefördert werden“, heißt es.
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