AlkoholverkaufJugendschutz in Stuttgart lässt nach
Stuttgart – Der Jugendschutz beim Alkoholverkauf lässt in Stuttgart deutlich nach – zumindest, wenn es um amtliche Testkäufe mit jugendlichen Lockvögeln geht. In diesem Jahr hatte es nur einmal im Sommer eine Aktion in Geschäften in der Innenstadt gegeben – ansonsten nur auf dem Cannstatter Wasen und beim Weihnachtsmarkt.
„Der Umfang der Kontrollen ist angesichts der Wichtigkeit wirklich zu gering“, wird bei der Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung eingeräumt. Im Sommer 2010 hatte das Landessozialministerium den Weg für den behördlichen Einsatz jugendlicher Testkäufer freigemacht – doch bei der Stadt Stuttgart fehlt für diese Schwerpunktaktionen gegen schwarze Schafe das Personal.
Dabei ist die Sünderquote trotz Aufklärung und technischen Hilfen beim Kassenpersonal in Supermärkten und Tankstellen immer noch sehr groß – wie mehrwöchige Schwerpunktaktionen in den umliegenden Landkreisen zeigen. Ein Test in Böblingen ergab 44 Prozent Verstöße, in Ludwigsburg sogar knapp 60 Prozent. Das Besondere: Das Personal an der Kasse verkaufte verbotenerweise Alkohol an Jugendliche, obwohl die sogar ihren Personalausweis vorlegten. „Die Betroffenen haben sich schlicht verrechnet oder einen Denkfehler begangen“, heißt es dazu bei der Polizei.
Entscheidend ist heute der 30. Dezember 1996 als Stichtag: 18 Jahre ist das Mindestalter für den Verkauf von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken oder Alkopops. Die Hürde gilt auch für den Kauf von Silvesterraketen, Partyknallern und bengalischen Feuerwerken der Klasse 2. Die 16-Jährigen dürfen Bier oder Wein ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten kaufen. 14-Jährige dürfen in Begleitung in der Öffentlichkeit Bier kaufen oder konsumieren – was freilich nicht empfohlen wird. Für den Kauf von Wunderkerzen muss man 13 sein.
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