Hemmingen im Kreis Ludwigsburg
15-Jähriger mit Waffe unterwegs
Am Sonntag rücken mehrere Streifenwagenbesatzungen in Hemmingen aus, da ein Mann mehrere Jungen beobachtet hatte, die mit Waffe und Baseballschläger unterwegs sind.
Hemmingen – Mehrere Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Ditzingen sind am Sonntag gegen 17.35 Uhr in die Ortsmitte von Hemmingen (Kreis Ludwigsburg) ausgerückt. Ein Anwohner hatte drei Jungen beobachtet die eine Schusswaffe sowie einen Baseballschläger bei sich trugen und die Polizei gerufen.
Als die Beamten auf die Jungen trafen, hatten sie sich zu fünf 12- bis 14-jährigen Mädchen gesellt, die sich auf einem Fußweg in Verlängerung der Lindenstraße unterhielten. Zwei Polizisten sprachen den 15-Jährigen an, der vom Zeugen beim Hantieren mit der Waffe gesehen worden war. Statt jedoch die Hände aus seinen Taschen zu nehmen und die Arme auszustrecken, wie von den Beamten gefordert, vergrub er sie noch tiefer in den Jackentaschen.
Als die Polizisten ihre Dienstwaffen ziehen flieht der Junge
Als die Polizisten darauf die Dienstwaffe zogen, rannte der Jugendliche in Richtung Laurentiusstraße davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Sie wurden hierbei von zwei weiteren Polizisten unterstützt, die sich aus der Gegenrichtung näherten.
Als einer der Beamten den 15-Jährigen schließlich zu fassen bekam, stürzten beide zu Boden. Nahezu zeitgleich holte der Tatverdächtige die Schreckschusswaffe, die er tatsächlich in seiner Jackentasche hatte, hervor. Eine hinzukommende Beamtin nahm ihm die Waffe sofort ab.
Der Jugendliche, der sich zunächst gegen das Anlegen von Handschellen wehrte, wurde vorläufig festgenommen und zum Polizeirevier Ditzingen gebracht. Währenddessen stellten Beamte bei einem 13-Jährigen den Baseballschläger und drei Schreckschusspatronen fest. Die Waffe, der Schläger und die Patronen wurden beschlagnahmt. Der 15-Jährige wurde im weiteren Verlauf von einem Erziehungsberechtigten beim Polizeirevier Ditzingen abgeholt.
Der 15-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
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